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   BVerwG, 25.08.1976 - VIII C 15.75   

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https://dejure.org/1976,674
BVerwG, 25.08.1976 - VIII C 15.75 (https://dejure.org/1976,674)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.1976 - VIII C 15.75 (https://dejure.org/1976,674)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 1976 - VIII C 15.75 (https://dejure.org/1976,674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung eines mit Tauglichkeitsgründen angefochtenen Musterungsbescheides durch einen unanfechtbar gewordenen Einberufungsbescheid - Zeitweilige oder dauernde Hinderung an der Einberufung zum Wehrdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unanfechtbarer Einberufungsbescheid - Tauglichkeitsgründe - Musterungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WpflG § 8a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 97
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 75.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1976 - 8 C 15.75
    Ein mit Tauglichkeitsgründen angefochtener Musterungsbescheid wird durch einen unanfechtbar gewordenen Einberufungsbescheid nicht überholt (Anschluß an BVerwGE 39, 122 [BVerwG 06.12.1971 - VIII C 47.71]; 39, 128 und 39, 327).

    Der erkennende Senat hat zwar entschieden, daß ein Zurückstellungsbegehren unabhängig davon, ob es im Musterungsverfahren oder im isolierten Zurückstellungsverfahren geltend gemacht wird, von einem unanfechtbar gewordenen Einberufungsbescheid überholt und materiellrechtlich gegenstandslos wird (Urteile vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 47.71 - [BVerwGE 39, 122] und - BVerwG VIII C 75.70 - [BVerwGE 39, 128 [BVerwG 06.12.1971 - BVerwG VIII C 75.70]]).

    Dies beruht in Fällen der hier vorliegenden Art darauf, daß der Einberufungsbescheid auf dem Musterungsbescheid aufbaut, jenen, wie § 21 Abs. 1 WPflG ausdrücklich vorschreibt, vollzieht (vgl. zuletzt Urteil vom 23. Juni 1976 - BVerwG VIII C 44.75 -) Daraus läßt sich daher keine Abhängigkeit des Musterungsbescheids vom Einberufungsbescheid herleiten (vgl. BVerwGE 39, 128 [BVerwG 06.12.1971 - BVerwG VIII C 75.70] [130 ff.]).

  • BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71

    Wirkungen der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheides - Wirkungen der

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1976 - 8 C 15.75
    Ein mit Tauglichkeitsgründen angefochtener Musterungsbescheid wird durch einen unanfechtbar gewordenen Einberufungsbescheid nicht überholt (Anschluß an BVerwGE 39, 122 [BVerwG 06.12.1971 - VIII C 47.71]; 39, 128 und 39, 327).

    Der erkennende Senat hat zwar entschieden, daß ein Zurückstellungsbegehren unabhängig davon, ob es im Musterungsverfahren oder im isolierten Zurückstellungsverfahren geltend gemacht wird, von einem unanfechtbar gewordenen Einberufungsbescheid überholt und materiellrechtlich gegenstandslos wird (Urteile vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 47.71 - [BVerwGE 39, 122] und - BVerwG VIII C 75.70 - [BVerwGE 39, 128 [BVerwG 06.12.1971 - BVerwG VIII C 75.70]]).

  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 130.70

    Wirkung der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheids - Zurückstellung vom

    Auszug aus BVerwG, 25.08.1976 - 8 C 15.75
    Ein mit Tauglichkeitsgründen angefochtener Musterungsbescheid wird durch einen unanfechtbar gewordenen Einberufungsbescheid nicht überholt (Anschluß an BVerwGE 39, 122 [BVerwG 06.12.1971 - VIII C 47.71]; 39, 128 und 39, 327).

    Diese und die übrigen einschlägigen Entscheidungen (vgl. z.B. Urteile vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 130.70 - [BVerwGE 39, 327]; vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 40.72 - und vom 30. November 1972 - BVerwG VIII C 133.72 -) betreffen jedoch die Zurückstellung aus Härtegründen gemäß § 12 Abs. 4 und 6 WPflG.

  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

    Das mit einem Überprüfungsbescheid abgegebene Tauglichkeitsurteil wird auch durch die Einberufung zum Grundwehrdienst nicht "aufgebraucht", weil es über das begründete Wehrdienstverhältnis hinaus im Hinblick auf künftig mögliche Wehrdienstleistungen materiellrechtliche Wirkungen entfaltet so zum Musterungsbescheid(Urteil vom 25. August 1976 - BVerwG VIII C 15.75 - BVerwGE 51, 97 [99 f.] = Buchholz 448.0 § 18 WPflG Nr. 8 S. 1 [3]).

    Ebensowenig wie ein mit Tauglichkeitsgründen angefochtener Musterungsbescheid wird deswegen auch ein angefochtener Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid durch einen unanfechtbar gewordenen Einberufungsbescheid "überholt" (Urteil vom 25. August 1976 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.05.1984 - 8 C 99.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren Klageänderung - Zivildienst Einberufung -

    Die Frage, ob sich eine geltend gemachte Wehrdienstausnahme mit dem Eintritt der Unanfechtbarkeit des Einberufungsbescheides materiell erledigt hat (vgl. Urteile vom 6. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 47.71 - BVerwGE 39, 122 [BVerwG 06.12.1971 - VIII C 47/71] und vom 25. August 1976 - BVerwG VIII C 15.75 - BVerwGE 51, 97 [BVerwG 25.08.1976 - VIII C 15/75]), betrifft die Begründetheit der Klage.

    "Überholung" in diesem Sinne kann dagegen nicht hinsichtlich solcher Fragen angenommen werden, die eine über die Entstehung des Zivil- bzw. Wehrdienstverhältnisses hinausgehende rechtliche Bedeutung haben (vgl. Urteil vom 25. August 1976, a.a.O. S. 99).

    Das kann - der Senat hat dies in seinen Urteilen vom 6. Dezember 1971 (a.a.O. S. 126) und vom 25. August 1976 (a.a.O. S. 98 f.) bisher ausdrücklich offengelassen - in Ausnahmefällen hinsichtlich einzelner, gesetzlich normierter Entlassungsgründe der Fall sein.

  • BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    "Das mit dem Musterungsbescheid abgegebene Urteil über die Verfügbarkeit, soweit es die Tauglichkeit - verstanden im umfassenden Sinn des § 8 a WPflG - betrifft, wird nicht durch die darauffolgende Einberufung zum Grundwehrdienst aufgebraucht" (BVerwGE 51, 97).
  • BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 35.76

    Gediente Wehrpflichtige - Bedingte Einberufung - Bereitschaftsfall -

    Diese Rechtsprechung (vgl. dazu auch BVerwGE 51, 97) bezieht sich aber erkennbar nur auf Einberufungshindernisse, die während des Verfahrens über den Erlaß des Einberufungsbescheides bereits bestanden und diesem verteidigungsweise entgegengesetzt werden konnten.
  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 40.78
    Das mit dem Musterungsbescheid abgegebene Urteil über die Verfügbarkeit, soweit es die Tauglichkeit - verstanden im umfassenden Sinn des § 8 a WPflG - betrifft, wird nicht durch die darauffolgende Einberufung zum Grundwehrdienst aufgebraucht (BVerwGE 51, 97).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 16.80

    Zurückstellung vom Zivildienst - Zurückstellung wegen außergewöhnlicher Härte -

    Das ist ständige Rechtsprechung im Wehrpflichtrecht (BVerwGE 39, 122; 39, 128 [BVerwG 06.12.1971 - VIII C 47/71]; 39, 327 [BVerwG 17.02.1972 - VIII C 130/70]; 51, 97) [BVerwG 18.08.1976 - VII C 1/75].
  • BVerwG, 30.05.1978 - 8 C 83.76

    Überprüfungsbescheid - Tauglichkeit des Wehrpflichtigen - Grundwehrdienst -

    Das mit dem Überprüfungsbescheid abgegebene Urteil über die Tauglichkeit des Wehrpflichtigen wird durch nachfolgende Ableistung des Grundwehrdienstes nicht aufgebraucht (wie BVerwG, 25.08.1976, VIII C 15.75, BVerwGE 51, 97 den Musterungsbescheid).
  • BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 55.76

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen eines Maschinenbaustudiums - Wiedereinsetzung

    Er überholt und erledigt die in Heranziehungsverfahren geltend gemachten Zurückstellungsgründe (vgl. z.B. Urteile vom 25. August 1976 - BVerwG VIII C 15.75 - und vom 22. Juni 1977 - BVerwG VIII C 15.76 -).
  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 78.76

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Festsetzung von

    Infolgedessen hätte er sich durch den Einberufongsbescheid, der nach dem Vortrag der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 1. Juni 1976 ergangen ist und den Kläger auf den 16. August 1976 einberufen hat, auch dann nicht erledigt, wenn dieser Einberufungsbescheid unanfechtbar geworden sein sollte (BVerwGE 51, 97).
  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 10.78

    Zurückstellung vom Zivildienst wegen der Vorbereitung auf ein geistliches Amt -

    Denn hätte der Einberufungsbescheid aus förmlichen Gründen Bestand, so käme es auf die Zurückstellungsgründe des Klägers nicht mehr an (BVerwGE 51, 97 [98]).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 15.76

    Gegenstandslosigkeit eines Rechtsbehelfsverfahrens gerichtet auf die

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